Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Erklärung zur Barrierefreiheit
Als Arbeitsgemeinschaft Notärztliche Versorgung sind wir bemüht, unsere Website und mobile Anwendung im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.argenaev-sachsen.de.
2. Inhalte im Überblick
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Nicht barrierefreie Inhalte
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Feedback und Kontaktangaben
- Durchsetzungsverfahren
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Geltender technischer Standard ist die Europäische Norm EN 301 549. Die Website ist mit den oben genannten Anforderungen wegen der folgenden noch anstehenden Optimierungen fast vollständig vereinbar.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Im Wesentlichen sind die Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich – mit wenigen Ausnahmen. Es wird aktuell daran gearbeitet, die Zugänglichkeit noch weiter zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss. Diese Arbeiten sollen bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Für Mediendateien müssen Untertitel und Audiodeskriptionen ergänzt werden.
- Inhalte, die rein grafisch dargestellt werden, sind mit dem Erfolgskriterium "Alternativtexte für Bedienelemente" nicht vollständig vereinbar.
- Rein dekorative Grafiken, die keine inhaltstragende Funktion haben, sind mit dem Erfolgskriterium "Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken" nicht vollständig vereinbar.
5. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1. Oktober 2024 für die zu dem Zeitpunkt aktuelle Version der Website www.argenaev-sachsen.de erstellt. Die Prüfung der Konformität beruhte auf einen Selbst-Audit nach den BITV 2.0-Testkriterien. Die dabei aufgetretenen Unvereinbarkeiten wurden behoben.
6. Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser Kontaktformular mitteilen.
Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
GST ARGE NÄV
Ammonstr. 35
01067 Dresden
7. Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Für den Freistaat Sachsen lautet die Adresse:
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle (at) sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de