- Bautzen
- Bischofswerda
- Hoyerswerda
- Kamenz
- Radeberg
Die Notärztliche Versorgung im Freistaat Sachsen in Zahlen
Notarztstandorte in 11 Rettungsdienstbereichen
zu besetzende 12h-Notarztdienste im Jahr
freiwillig mitwirkende Notärzte/innen
Arbeitsgemeinschaft Notärztliche Versorgung - ARGE NÄV -
Anfang 2005 entschieden sich die Landesverbände der Sächsischen Krankenkassen, die Ersatzkassen sowie der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) aktiv zur Übernahme des Sicherstellungsauftrages der notärztlichen Versorgung für die Bevölkerung in Sachsen. Dieser bis heute in der Bundesrepublik Deutschland einmalige Schritt beinhaltet den gesetzlichen Auftrag zur Besetzung der Notarztdienste in Sachsen.
Zur Zielerreichung, der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages, arbeitet die ARGE NÄV mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern, der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, der Sächsischen Landesärztekammer und den Trägern des Rettungsdienstes zusammen.
Seit Gründung wurden mit fast 4.000 Notärztinnen und Notärzten Einzelvereinbarungen geschlossen und mehr als 20 Krankenhausträger vertraglich eingebunden. Dabei werden jährlich ca. 170.000 Notarzteinsätze durch die Notärztinnen und Notärzte geleistet und seit Gründung der Geschäftsstelle ARGE NÄV mehr als eine Million Dienstschichten à 12 Stunden vermittelt.
Wofür stehen wir:
Die ARGE NÄV engagiert sich gemeinsam mit den Aufgabenträgern des bodengebundenen Rettungsdienstes für eine flächendeckend lückenlose und qualitätsgerechte notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Sachsen.
In Zusammenarbeit mit den Dienstplanerstellenden vor Ort organisieren wir die Besetzung der Notarztdienste an den nachfolgenden 78 Notarztstandorten in Sachsen:
- Görlitz
- Löbau
- Niesky
- Weißwasser
- Zittau
- Bad Lausick
- Borna
- Grimma
- Wurzen
- Zwenkau
- Großenhain
- Meißen
- Nossen/Katzenberg
- Radebeul
- Riesa
- Burgstädt/Hartmannsdorf
- Döbeln
- Flöha
- Freiberg NEF1
- Freiberg NEF2
- Leisnig
- Mittweida/Frankenberg/Hainichen
- Delitzsch
- Eilenburg
- Oschatz
- Schkeuditz
- Taucha
- Torgau
- Wermsdorf
- Dippoldiswalde
- Freital
- Heidenau
- Neustadt
- Pirna
- Annaberg
- Bad Schlema
- Chemnitz, Fritz-Fritzsche-Str. 3
- Chemnitz, KH Rotation
- Chemnitz, NEF am Klinikum
- Chemnitz, Schadestr. 17
- Eibenstock
- Erlabrunn
- Olbernhau
- Schwarzenberg
- Stollberg
- Thum
- Zschopau
- Adorf
- Crimmitschau
- Glauchau
- Kirchberg
- Klingenthal
- Lichtenstein
- Limbach-Oberfrohna
- Plauen
- Reichenbach
- Rodewisch
- Schöneck
- Werdau
- Zwickau
- Leipzig Mitte, Paul-List-Str. 27
- Leipzig Nord, Delitzscher Str. 141
- Leipzig NordOst, Bästleinstr. 8
- Leipzig Ost, Th.-Neubauer-Str. 37
- Leipzig Süd, Biedermannstr. 84
- Leipzig SüdWest, Zschochersche Str. 79c
- Leipzig West, Georg-Schwarz-Str. 49
- Dresden, Berliner Straße 31
- Dresden, Glashütter Str. 50
- Dresden, Magazinstr. 1
- Dresden, Louisenstr. 14-16
- Dresden, Stephensonstr. 12
- Dresden, Strehlener Straße 23
Anmeldung zum Notarztdienst
Wir - die ARGE NÄV - kümmern uns um Ihre Anmeldung zum Notarztdienst, einschließlich der Beantragung einer Abrechnungsnummer bei der KV Sachsen, und vermitteln Ihnen über unser Dienstplanportal und in Absprache mit den Dienstplanerstellenden der Notarztstandorte zeitnah und kompetent Notarztdienste.
Sie sind bereit, als ausgebildete(r) Notärztin/Notarzt an der Notärztlichen Versorgung in Sachsen aktiv mitzuwirken, um der Bevölkerung vor Ort im Ernstfall die Sicherheit zu geben, bestmöglich versorgt zu sein?
Dann teilen Sie uns Ihren Wunsch gern mit und wir übermitteln Ihnen alle erforderlichen Unterlagen!
Dienstplanportal der ARGE NÄV
Mit Hilfe des elektronischen Dienstplanportals erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die zu besetzenden Notarztdienste in Sachsen.
Nach erfolgreicher Anmeldung zum Notarztdienst bekommen Sie Ihren persönlichen Zugriff zum Dienstplanportal, mit welchem Sie sich online rund um die Uhr freie Notarztdienste reservieren können.
Die Dienstplanung an den Notarztstandorten erfolgt über vor Ort zuständige Dienstplanerstellende oder dienstbeauftragte Institutionen. Alle Ansprechpartner und Informationen zu den Notarztstandorten finden Sie ebenfalls im Dienstplanportal.
Gern vermitteln wir Ihnen auch den ersten Kontakt.
Geschäftsstelle ARGE NÄV
Bei der Organisation und Besetzung von Notarztdiensten sehen wir es als übergeordnete Aufgabe an, Ihnen als angehende(r) oder bereits aktive(r) Notärztin/Notarzt ein zuverlässiger Partner im Rahmen der Notarzttätigkeit zu sein. Bei Wünschen, Fragen oder Problemen rund um die Notarzttätigkeit stehen wir Ihnen gern konstruktiv beratend zur Seite.
Wir kümmern uns unter anderem um Ihre Anmeldung zum Notarztdienst und vermitteln Ihnen, in Absprache mit den Dienstplanerstellern der Notarztstandorte, zeitnah und kompetent Notarztdienste. Durch unseren engen Kontakt zu allen am Notarztdienst beteiligten Akteuren und Institutionen, ist eine verlässliche Planung und Honorierung Ihrer Tätigkeit gegeben.
Sprechen Sie uns gern persönlich an oder nutzen Sie unser Kontaktformular
Unser Kontaktformular
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück!
Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung der Notarztleistungen richtet sich nach den jeweils geltenden vertraglichen Regelungen der Gesetzlichen Krankenkassen mit der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte e.V. (gilt nicht unmittelbar an Standorten in Dienstbeauftragung).
Das Vergütungsmodell basiert grundlegend auf zwei Säulen:
- Vergütung des geleisteten Zeitanteils zu Festbeträgen je Stunde
- Vergütung des erbrachten Einsatzes während der Dienstzeit
Zudem wird ein Zuschlag bei Dienstübernahmen an gesetzlichen Feiertagen und damit einhergehenden Brückentagen gezahlt.
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) ist der Abrechnungsdienstleister der Gesetzlichen Krankenkassen für die Abrechnung notärztlicher Leistungen. Hierfür steht Ihnen das elektronische Abrechnungssystem der KV Sachsen zur Verfügung. An den Notarztstandorten werden eigens dafür PC´s und mobile Kartenlesegeräte vorgehalten. Ihre Vergütung erhalten Sie sechs Wochen nach der Leistungsabrechnung.
Bei Fragen zur Abrechnung der notärztlichen Leistungen können Sie sich direkt an die KV Sachsen wenden: Notarztabrechnung – Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (kvsachsen.de)
Mitwirkung von Krankenhäusern und Notarztbörsen
Gemäß § 28 SächsBRKG Abs. 3 Satz 1 sind Krankenhäuser verpflichtet, Ärztinnen und Ärzte für den Rettungsdienst zur Verfügung zu stellen.
In Sachsen wird der Notarztdienst zu ca. 70 % Prozent von klinikangestellten Notärztinnen und Notärzten besetzt, welche in ihrer Freizeit oder aus dem Klinikbetrieb heraus die Notarzteinsätze leisten. Dabei erfolgt der Einsatz der klinikangestellten Notärztinnen und Notärzte in enger Abstimmung mit dem Aufgabenprofil des stationären Versorgungsauftrages der Krankenhäuser.
Sonderfall Dienstbeauftragung
Im Sinne der Dienstbeauftragung organisieren Krankenhäuser oder Notarztbörsen die Dienstplanung zur Besetzung von Notarztdiensten an ausgewiesenen Standorten eigenständig, indem sie Notärzte für die Zeit der Dienstbeauftragung durch klinikinterne Organisationsformen und Personalstrukturen bzw. angestellte Honorarärztinnen und -ärzte zur Verfügung stellen.