Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Besuch auf unserer Internetpräsenz und dem Interesse an der Notärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen. Gemäß § 28 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) stellen seit 01.01.2005 die Krankenkassen und ihre Verbände sowie der Verband der Ersatzkassen einheitlich und gemeinsam die Notärztliche Versorgung im Freistaat Sachsen sicher. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Krankenkassen und Verbände der Krankenkassen für die Notärztliche Versorgung (ARGE NÄV) gegründet worden.
Im Freistaat Sachsen werden zum jetzigen Stand insgesamt 78 Notarztstandorte vorgehalten. Die Rettungsdienstbereichspläne der Träger des Rettungsdienstes (in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte) definieren, wo und in welchem Umfang Notarztstandorte vorgehalten werden.
Die Teilnahme an der Notärztlichen Versorgung ist für die Notärzte grundsätzlich freiwillig und wird neben dem Beruf in der Freizeit erbracht. Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich.
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